Die wenigsten Hundebesitzer wissen, dass sie mit Ihren Hunden auch Steuern sparen können. Wussten Sie, dass Sie unter anderem als Hundehalter die Beiträge zur Hundehaftpflicht-Versicherung für Ihr Tier steuerlich geltend machen können? Das Finanzamt erkennt diese Kosten als Sonderausgaben an. Welche Beiträge Sie steuerlich absetzen können und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier bei uns.
1. Professionelle Hundebetreuung anteilig steuerlich absetzen
Unter dem Stichpunkt „haushaltsnahe Dienstleistungen“ können Sie einen Teil der Ausgaben für einen professionellen Hundesitter absetzen. Dazu zählt alles was der Hundesitter mit Ihrem Vierbeiner unternimmt. Füttern, spielen und spazieren gehen. Für Hundetagesstätten oder Hunde Hotels gilt das nicht. Diese Dienstleistung müssen nämlich von einer Hundebetreuung ausgeführt werden, die zu Ihnen ins Haus kommt. So sind es nämlich Tätigkeiten, die sonst für Sie regelmäßig im Haushalt anfallen würden.
Wichtige Information: Für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gilt: 20 Prozent der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits- und Lohnkosten (der jährlich abziehbare Gesamtbetrag ist auf 4.000 Euro begrenzt).
Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
2. Gassi-Service kann steuerlich absetzbar sein
Unter Umständen kann man den Gassi – Service, der regelmäßig mit dem Tier spazieren geht, absetzen. Ist der Gassi-Service nämlich ein Teil eines umfassenderen Betreuungsangebots, dessen Tätigkeiten (wie das Füttern, Pflegen und Aufpassen) überwiegend im Haushalt des Hunde-Halters erledigt werden, so lässt sich das „Gesamtpaket“ in Ihrer Steuererklärung angeben. Nicht berücksichtigt vom Steuerabzug werden reine Abhol-und-Bring-Dienste ohne haushaltsnahe Zusatzleistungen.
Wichtige Information: Wie bei allen anderen „haushaltsnahen Dienstleistungen“ sind für das Finanzamt zwei Nachweise wichtig: die Rechnung des jeweiligen Dienstleisters und der Überweisungsbeleg, der beweist, dass die Rechnung auch wirklich beglichen wurde. Barzahlungen werden also nicht anerkannt!
3. Der Besuch vom mobilen Hundefriseur steuerlich absetzen
Wenn der Hundefriseur in die Wohnung des Halters kommt, kann das steuerlich berücksichtigt werden. In diesem Fall greifen alle Regeln und Vorgaben, die für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gelten. Da diese Tätigkeit auch darunter fällt.
Wichtige Information: Wer seinen Hund allerdings in den Hundesalon bringt und ihn dort scheren oder trimmen lässt, kann die entstehenden Kosten nicht von der Steuer absetzen.
4. Die Hundehaftpflicht ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar
Die Hundehaftpflicht ist, genau wie einige andere private Versicherungen, abzugsfähig. Steuerzahler können so die entsprechenden Beiträge im Regelfall als eine „Sonderausgabe“ in der Steuererklärung angeben.
Wichtige Informationen: Der Steuervorteil bei der Hundehaftpflicht gilt nicht für andere Tierversicherungen, wie beispielsweise der Tiersicherungen gegen Krankheit. Die Hundehalterhaftpflicht abzusetzen ist nur sinnvoll, wenn der in diesem Fall zulässige Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde. Dieser beträgt bei einer Einzelveranlagung 1.900 Euro und bei der Zusammenveranlagung 3.800 Euro.