Jeder Mieter kennt dieses lästige Problem. Man möchte sich einen Hund zulegen, aber im Mietvertrag stand doch dieser eine Satz. Entweder ist es dem Mieter gar nicht erst erlaubt ein Tier zu halten oder es gibt im Mietvertrag die Klausel, dass Tierhaltung nur nach Genehmigung erlaubt wäre. Das hört sich ja schon sehr nach einem „Nein!“ an und viele Menschen verlieren so überhaupt den Glauben daran einen Hund anschaffen zu können, weil sie hinter der Klausel ein Verbot vermuten, was sie nicht umgehen können. Es hat aber ein Präzedenzfall in Köln überraschend ganz anders entschieden.
Vermieter müssen nicht, wie oftmals gedacht, immer darüber informiert werden, wenn man sich ein Haustier anschafft. Darüber hat das Amtsgericht Köln vor zwei Jahren in einem Präzedenz entschieden. Ist eine Klausel im Mietvertrag, in der es um die Haltung von Haustieren geht, erlaubt? Darf dort stehen, dass die Haltung nicht erlaubt ist oder nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt ist? In vielen Fällen fragen sich Mieter nämlich warum ein Hund ein Problem darstellt, wenn andere Nachbarn ihn weder hören, er noch sonst irgendwie unangenehm auffiele.
Die Hundehaltung darf im Mietvertrag nicht verboten werden
In dem in Köln verhandelten Fall zog eine Vermietern gegen ihre Mieterin vor Gericht. Schon bei der Wohnungsbesichtigung wurde die Mieterin darauf hingewiesen, dass Hunde nur nach der Erlaubnis der Vermieterin in der Wohnung erlaubt sind.
„In der Wohnung dürfen ausschließlich Kanarienvögel, Wellensittiche, Schildkröten oder Fische gehalten werden.“
Zusätzlich fand sich eine ähnliche Formulierung schließlich auch im Mietvertrag wieder. Die Mieterin zog in die Wohnung.
Ein Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis
Nun hatte die Mieterin sich doch einen kleinen Hund ohne Erlaubnis gekauft. Die Vermieterin klagte, weil die Mieterin den kleinen Hund trotz Verbot aufgenommen hatte. Das war der ausschlaggebende Grund wogegen die Eigentümerin der Wohnung klagte. Das Amtsgericht Köln entschied, dass die Mieterin ihren Hund in der Wohnung behalten dürfte (Az.: 210 C 26/15). Die Klausel sei unwirksam, auch weil eine Hunde- oder Katzenhaltung in der Formulierung des Vertrages unangemessen benachteiligt werden würden.
„Die Hundehaltung ist in jedem Fall untersagt“ – Klauseln dieser Art sind UNWIRKSAM!
Das Gericht urteilte außerdem, dass Formulierungen dieser Art im Mietvertrag an sich unwirksam sind. So eine Klauseln stellt eine Benachteiligung für die Mieter dar. Also dürfen diese ohne Erlaubnis ein Haustier anschaffen. Der Abschluss einer Hundehaftpflicht Versicherung erleichtert allerdings das Gespräch über die Hundehaltung mit dem Vermieter, dass dieser dem Hund und dir positiv gegenüber eingestellt ist. So sieht dein Vermieter, dass du ein pflichtbewusster Hundehalter ist.
Gegen eine Hundehaltung darf der Vermieter bei Gründen vorgehen
Voraussetzung ist natürlich, dass dieses Haustier weder Lärm macht noch sonstige Störungen verursacht. Ein Hund darf also nicht in jedem Fall bleiben. Bellt dieser stundenlang, während Frauchen oder Herrchen aus dem Haus sind, so stellt es für die Nachbarn eine Lärmbelästigung dar, gegen die diese vorgehen können. Dagegen kann auf jeden Fall geklagt werden. Allerdings hat das nichts mit der Klausel im Vertrag zu tun, die in jedem Fall nichts rechtswirksam ist. Die Beschwerde über den Lärm den ein Haustier verursacht müssen deshalb erst geklärt werden, wenn das Haustier in der Wohnung ist und es öfters zu ernsthaften Lärmbelästigungen durch das Tier gekommen ist. Außerdem darf der Hund keine Nachbarn gefährden. Beißt er im Flur fremde Menschen und geht vom Hund eine Gefährdung aus, so kann ebenfalls geklagt werden. In jedem Fall ist also eine Hundehaftpflicht Versicherung von Vorteil. So zahlt diese in Problemfällen. Vergleiche verschiedene Tarife mit unserem Vergleichsrechner und schließe deine Hundehaftpflicht Versicherung noch heute hier ab.
10 Hunde in einer Mietwohnung – das darf verboten werden
Was ist denn mit mehreren Haustieren? Konkret werde auf jeden Einzelfall geschaut. Wie groß ist der gemietete Wohnraum? Die Haustierhaltung von sehr vielen Tieren darf nämlich vom Vermieter jedoch durchaus verboten werden, entschied das Gericht. Denn dann können sich andere Mieter von Gerüchen und Dreck belästigt fühlen. 200 Kleintiere können beispielsweise in einer Zwei-Zimmer Wohnung verboten werden. Diese Größenordnung muss vom Vermieter nicht toleriert werden. Für ein Verbot sei es in dem Fall nicht zwingend erforderlich, dass es wirklich zu einer tatsächlichen Verschmutzung oder Lärmbelästigung gekommen ist.